Realitätscheck:
Ein Jahr BFSG – Zwischen Anspruch und Realität
Herr Maikowski: Wann sprechen wir von digitaler Barrierefreiheit?
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen digitale Angebote unabhängig von möglichen Einschränkungen selbstbestimmt nutzen können. Dazu gehören Webseiten, Apps und digitale Services, die auch für Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen zugänglich sind.
Grundlage dafür sind internationale Standards wie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des World Wide Web Consortiums (W3C). Sie definieren zentrale Anforderungen für barrierefreie digitale Angebote – von Tastaturbedienbarkeit über verständliche Navigation bis hin zu Untertiteln und klaren Beschriftungen. Digitale Barrierefreiheit ist damit kein Zusatz, sondern eine grundlegende Voraussetzung für echte digitale Teilhabe.
Hat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft trat, die digitale Welt in Deutschland wirklich verändert?
Das BFSG hat das Thema digitale Barrierefreiheit deutlich sichtbarer gemacht und Unternehmen stärker unter Handlungsdruck gesetzt. Mit der gesetzlichen Verbindlichkeit ist Barrierefreiheit längst kein freiwilliges Thema mehr, sondern regulatorische Pflicht. Verstöße können sanktioniert werden und erhöhen den wirtschaftlichen Druck auf Unternehmen zusätzlich. Trotzdem zeigt sich ein Jahr nach Inkrafttreten: Zwischen gesetzlichem Anspruch und praktischer Umsetzung besteht weiterhin eine erhebliche Lücke. Einige Unternehmen haben ihre Angebote längst angepasst. So bietet zum Beispiel der grüne Energieanbieter Polarstern mit Sitz in München Kunden eine barrierefreie Webseite an und prüft diese auch kontinuierlich. Auch die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) hat die Zugänglichkeit ihrer Apps MVGO und HandyParken in Richtung digitale Barrierefreiheit weiterentwickelt.
Viele andere Unternehmen stehen aber noch am Anfang oder reagieren bislang eher zögerlich. Dabei wird häufig unterschätzt, dass fehlende Barrierefreiheit nicht nur rechtliche Risiken birgt, sondern auch wirtschaftliche Nachteile verursacht. Ohne digital barrierefreie Angebote laufen Unternehmen Gefahr, eine große und wirtschaftlich relevante Zielgruppe nicht zu erreichen. Studien der Aktion Mensch zeigen, dass über 60 Prozent der Personen mit Beeinträchtigungen im Web einkaufen, sogar häufiger als Menschen ohne Beeinträchtigungen, unter anderem aufgrund eingeschränkter Mobilität. Gerade im digitalen Handel wird also deutlich: Barrierefreiheit ist nicht nur Compliance, sondern zunehmend auch ein Wettbewerbs- und Qualitätsfaktor.
Woran liegt das und wie kann digitale Barrierefreiheit langfristig in Unternehmensprozesse integriert werden?
Viele Unternehmen behandeln Barrierefreiheit noch immer nicht als festen Bestandteil ihrer digitalen Qualitätsstandards. Häufig wird erst spät oder nur punktuell reagiert, etwa durch einzelne Designanpassungen oder nachträgliche technische Korrekturen. Das greift jedoch zu kurz.
Barrierefreiheit muss von Beginn an in Strategie, UX, Design und Entwicklung integriert werden. Werden zentrale Anforderungen wie Kontraste, Tastaturbedienbarkeit oder klare Beschriftungen erst am Ende geprüft, entstehen vermeidbare Barrieren und oft hoher Nachbesserungsaufwand.
Entscheidend ist deshalb ein ganzheitlicher Ansatz: Regelmäßige Prüfungen, kontinuierliche Weiterentwicklung und interner Kompetenzaufbau sollten fester Bestandteil digitaler Prozesse werden.
Langfristig erfolgreich ist digitale Barrierefreiheit nur dann, wenn sie nicht als externes Einzelprojekt verstanden wird, sondern als Teil der Unternehmenskultur, von der Führungsebene bis in operative Teams.
Welche Fehler sehen Sie immer wieder, trotz klarer Vorgaben durch das BFSG?
Die häufigsten Fehler lassen sich in drei zentralen Punkten zusammenfassen:
1. Barrierefreiheit wird zu technisch gedacht. Viele Unternehmen betrachten Accessibility noch immer als rein technisches Compliance-Thema. Entscheidend ist jedoch, ob digitale Angebote für reale Nutzer*innen tatsächlich funktionieren. Ein Beispiel ist die Nutzung semantischer Elemente: Wird etwa ein Button nicht als Button oder eine Überschrift nicht als Überschrift ausgezeichnet, sondern technisch „nachgebaut“, erkennen Screenreader und andere Hilfsmittel die Funktion oft nicht korrekt. Für Nutzer*innen kann dann unklar bleiben, welche Elemente bedienbar sind, in welcher Reihenfolge Inhalte zu verstehen sind oder wie sie durch eine Seite navigieren können. Genau deshalb reicht es nicht, Barrierefreiheit nur technisch „irgendwie“ zu lösen, sie muss aus Nutzungsperspektive gedacht werden.
2. Betroffene werden nicht ausreichend einbezogen: Menschen mit Behinderung werden in Entwicklungs- und Testprozessen oft nicht systematisch berücksichtigt. Dadurch bleiben zentrale Nutzungsprobleme unentdeckt. Typische Folgen sind unzureichende Farbkontraste, fehlende Alternativtexte oder Untertitel sowie Navigationen, die nicht per Tastatur bedienbar sind. Besonders deutlich zeigt sich das bei mobilen Anwendungen: Hier treten im Vergleich zu Webseiten häufig noch mehr Barrieren auf, weil reale Nutzungsszenarien nicht ausreichend getestet wurden.
3. Barrierefreiheit wird zu spät eingeplant: Wer Accessibility erst als Abnahmetest versteht, produziert unnötige Kosten, Zeitaufwand und häufig inkonsistente Lösungen. Barrierefreiheit funktioniert nicht als nachträgliche Reparatur, sondern nur als integraler Bestandteil digitaler Entwicklung.
Woran scheitert die Umsetzung in der Praxis am häufigsten?
Das größte Hindernis ist häufig nicht fehlendes Wissen, sondern fehlende Priorisierung. Viele Unternehmen agieren noch zurückhaltend, weil die Marktüberwachung in Deutschland bislang nur schrittweise sichtbar wird. Nach dem Prinzip: Solange nicht kontrolliert wird, besteht kein unmittelbarer Handlungsdruck. Das ist jedoch ein riskanter Trugschluss. Andere EU-Länder zeigen bereits, dass Prüfungen und Nachbesserungsforderungen Realität werden. Auch in Deutschland wird der regulatorische Druck weiter steigen.
In der Praxis wirken meist mehrere Faktoren zusammen: begrenzte Ressourcen, fehlendes Fachwissen und mangelndes Commitment auf Managementebene. Ohne strategische Verankerung bleibt Barrierefreiheit daher häufig ein Randthema.
Viele Unternehmen sprechen aktuell von digitaler Souveränität. Welche Rolle spielt Barrierefreiheit dabei?
Barrierefreiheit ist ein zentraler Bestandteil digitaler Souveränität. Denn nur wenn digitale Angebote für alle Menschen zugänglich sind, wird echte Selbstbestimmung möglich.
Digitale Souveränität bedeutet, digitale Systeme und Informationen eigenständig nutzen und kontrollieren zu können. Diese Unabhängigkeit setzt jedoch voraus, dass Anwendungen barrierefrei gestaltet sind. Davon sind viele digitale Angebote aktuell noch entfernt. Ohne konsequente Barrierefreiheit besteht die Gefahr, digitale Souveränität nur für einen Teil der Gesellschaft zu realisieren.
Blick nach vorn: Was muss jetzt passieren, damit Barrierefreiheit nicht nur Pflicht bleibt, sondern zum echten Qualitätsmerkmal wird?
Damit Barrierefreiheit zu einem echten Qualitätsmerkmal wird, braucht es einen klaren Perspektivwechsel: weg vom reinen Compliance-Denken, hin zu einer konsequent nutzerzentrierten Herangehensweise. Barrierefreiheit darf also nicht erst am Projektende geprüft werden, sondern muss von Anfang an in Strategie, UX, Design und Entwicklung eingebunden werden. Ebenso wichtig ist die selbstverständliche Einbindung von Menschen mit Behinderung in Entwicklungs- und Testprozesse.
Entscheidend wird außerdem sein, ob Unternehmen Accessibility dauerhaft als Managementthema begreifen und strategisch verankern.
In einem Jahr wird sich der Erfolg daran messen lassen, ob Unternehmen Barrierefreiheit systematisch integrieren, kontinuierlich überprüfen und regulatorische Anforderungen nicht nur formal erfüllen, sondern als Qualitätsstandard etablieren. Dann entscheidet sich, ob das BFSG langfristig echte digitale Teilhabe fördert – oder primär ein regulatorischer Impuls bleibt.











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