Rolle der MiCAR-Regulierung hinsichtlich Stablecoin-Emissionen in der EU

Mit dem Inkrafttreten der europäischen Verordnung über Märkte für Kryptowerte („Markets in Crypto-Assets Regulation“ oder kurz „MiCAR“) am 29. Juni 2023 wurden innovative regulatorische Rahmenbedingungen etabliert, die sowohl die Aufsichtsstrukturen für Emittenten und Dienstleister im Bereich der Kryptowerte als auch deren Marktzugangsbedingungen neu definieren. Diese Regelung führt ein neues Marktsegment ein, in dem ein neuartiger Typus von Finanzdienstleistern reguliert wird. Die MiCAR-Verordnung markiert somit einen bedeutenden Schritt in Richtung einer formalisierten und harmonisierten Regulierung des Kryptowährungsmarktes in der Europäischen Union, deren langfristige Auswirkungen und Implikationen für den Markt und dessen Teilnehmer erst noch vollständig erfasst werden müssen.
5. April 2024

Die Emission von Stablecoins gewinnt in der Finanzindustrie zunehmend an Bedeutung, da sie das Potenzial bietet, die Abwicklung von Zahlungen und finanziellen Transaktionen grundlegend zu transformieren (Tercero-Lucas, 2024). Im Gegensatz zu traditionellen Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether, deren Wert starken Schwankungen unterliegen kann, sind Stablecoins an stabile Vermögenswerte wie Fiat-Währungen oder Gold gebunden, was ihnen eine geringere Volatilität verleihen kann (Saengchote und Samphantharak, 2024). Diese Eigenschaft macht Stablecoins besonders attraktiv für die Finanzwelt, da sie schnelle und effiziente grenzüberschreitende Zahlungen ermöglichen, oft mit deutlich niedrigeren Gebühren als bei traditionellen Banktransfers (Auffenberg, 2023). Darüber hinaus bieten Stablecoins eine nahtlose Verbindung zwischen dem traditionellen Finanzsystem und der Blockchain-Technologie, indem sie die Übertragung von Fiat-Währungen in die digitale Welt erleichtern und somit die Integration von digitalen Assets in das herkömmliche Bank- und Finanzwesen fördern (Lehmann, 2024; Watsky et al., 2024).

Mit dem Inkrafttreten der europäischen Verordnung über Märkte für Kryptowerte („Markets in Crypto-Assets Regulation“ oder kurz „MiCAR“) am 29. Juni 2023 wurden innovative regulatorische Rahmenbedingungen etabliert, die sowohl die Aufsichtsstrukturen für Emittenten und Dienstleister im Bereich der Kryptowerte als auch deren Marktzugangsbedingungen neu definieren (Annunziata, 2023). Diese Regelung führt ein neues Marktsegment ein, in dem ein neuartiger Typus von Finanzdienstleistern reguliert wird. Die MiCAR-Verordnung markiert somit einen bedeutenden Schritt in Richtung einer formalisierten und harmonisierten Regulierung des Kryptowährungsmarktes in der Europäischen Union, deren langfristige Auswirkungen und Implikationen für den Markt und dessen Teilnehmer erst noch vollständig erfasst werden müssen. Die Verordnung etabliert einen umfassenden Rechtsrahmen für die Märkte für Kryptowerte in der Europäischen Union, indem sie sich sowohl auf Primärmarktaktivitäten, also die Emission von Kryptowerten, als auch auf Sekundärmarktdienstleistungen, die sogenannten Krypto-Asset-Dienstleistungen („crypto-asset service provider“ oder kurz „CASP“), konzentriert (Hansen und Bauer, 2024).

Mit Fokus auf die Tätigkeiten des Primärmarktes regelt MiCAR nun die Emission von Stablecoins anhand der Regelungen zu vermögenswertreferenzierten Kryptowerten „(Asset Referenced Token“ oder kurz “ART“) sowie E-Geld Token (E-Money Token – EMT) in Titel III und Titel IV, die ab dem 30. Juni 2024 Anwendung finden (Zetzsche und Sinnig, 2024). E-Geld-Token sind eine spezifische Kategorie von Stablecoins, deren Hauptmerkmal die Stabilität ihres Werts ist, der an den Wert einer amtlichen Währung gebunden ist. Diese amtlichen Währungen sind solche, die von einer Zentralbank oder einer anderen offiziellen Währungsbehörde eines Landes ausgegeben werden, wie zum Beispiel der Euro (EUR), das britische Pfund (GBP) oder der US-Dollar (USD). E-Geld-Token sollen also in ihrem Wert stabil bleiben, indem sie direkt an die Währung eines Landes gekoppelt sind, was sie für den digitalen Zahlungsverkehr und als Mittel zur Wertaufbewahrung attraktiv machen soll (BaFin, 2024). In der Europäischen Union dürfen nur solche Emittenten E-Geld-Token anbieten oder damit handeln, die als Kredit- oder E-Geld-Institute zugelassen sind. Diese Emittenten sind verpflichtet, beispielsweise den zuständigen Behörden ein Whitepaper über Krypto-Assets, wie in Artikel 51 vorgeschrieben, zu melden. Andere Unternehmen können jedoch auch E-Geld-Token anbieten oder damit handeln, sofern sie die Zustimmung des Emittenten haben, was in den Artikeln 50 und 53 geregelt ist. E-Geld-Token, die an die offizielle Währung eines Mitgliedstaates gebunden sind, werden als elektronisches Geld betrachtet, wobei die Richtlinien 2009/110/EG Titel II und III entsprechende Anwendung finden, es sei denn, dieser Titel legt explizit etwas anderes fest. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie in Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie 2009/110/EG definiert, für die Absatz 1 nicht gilt (EUR-Lex, 2024). Ebenso sind E-Geld-Token, die nach Artikel 1 Absätze 4 und 5 dieser Richtlinie ausgenommen sind, nicht von diesem Titel betroffen, mit Ausnahme der Regelungen in Absatz 7 und Artikel 51. Vor dem Angebot von oder dem Handel mit E-Geld-Token müssen die Emittenten die Behörden 40 Arbeitstage im Voraus informieren. In den Fällen, in denen die Absätze 4 oder 5 zutreffen, ist es erforderlich, dass Emittenten ein entsprechendes Whitepaper für Krypto-Assets erstellen und gemäß Artikel 51 melden (Bundesbank, 2023)

Allgemein ist die Regulierung von Kryptowährungen sowie -geschäften ein wichtiger Schritt, um Vertrauen und Stabilität in einem Markt zu schaffen, der für seine Volatilität und seine Risiken bekannt ist. Durch die Einführung klarer rechtlicher Rahmenbedingungen-können Anleger und Unternehmen besser geschützt werden. Dies fördert nicht nur die Transparenz und Integrität des Marktes, sondern trägt auch dazu bei, Betrugs- und Geldwäschefälle zu verhindern. Gleichzeitig ermöglicht es den Innovatoren und Entwicklern im Kryptobereich, innerhalb bekannter Grenzen zu arbeiten, was die Entwicklung und Nutzung neuer Technologien und Geschäftsmodelle unterstützt. So kann eine adäquate Regulierung eine Brücke zwischen traditionellen Finanzsystemen und der neuen Welt der digitalen Währungen bilden, indem sie Sicherheit und Vertrauen schafft, ohne die technologische Innovation zu behindern (Ohk et al., 2022). Die Regulierung von Stablecoins durch Vorschriften wie die MiCAR stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung einer sichereren und transparenteren digitalen Finanzlandschaft dar. Indem klare Richtlinien für die Emission und den Handel mit Stablecoins etabliert werden, können Risiken für Anleger minimiert und das Vertrauen in digitale Währungen gestärkt werden. Die Notwendigkeit, beispielsweise ein Whitepaper zu verfassen und bestimmte Standards einzuhalten, sorgt für eine bessere Informationsqualität und schützt Verbraucher vor irreführenden Angeboten. Zudem gewährleistet die Beschränkung des Angebots auf zugelassene Institute eine professionelle und verlässliche Handhabung dieser Finanzinstrumente. Insgesamt trägt die Regulierung von Stablecoins dazu bei, das digitale Finanzökosystem stabiler, sicherer und zugänglicher für alle Teilnehmer zu machen (Li et al., 2024).

Mit Blick in die Zukunft werden sich regulierte Stablecoins hinsichtlich Akzeptanz und Adoption noch beweisen müssen, denn diese könnten in direkter Konkurrenz zu einem digitalen Euro treten. Stablecoins sind – wie bereits zu Beginn angeführt – an Werte wie den US-Dollar oder Gold gebunden, was ihre Volatilität reduziert und sie für tägliche Transaktionen attraktiv macht. Im Vergleich dazu steht der digitale Euro für eine staatlich unterstützte digitale Währung, die Stabilität und Vertrauen durch die Zentralbankgarantie bietet (EZB, 2024). Der Wettbewerb entsteht, wenn Verbraucher und Unternehmen den Stablecoin wegen seiner schnellen, kostengünstigen Transaktionen und globalen Akzeptanz bevorzugen könnten, insbesondere wenn er effizienter oder benutzerfreundlicher als der digitale Euro ist. Allerdings hängt die Konkurrenzfähigkeit unter anderem von Faktoren wie regulatorischer Akzeptanz, technologischer Zuverlässigkeit und der Fähigkeit ab, Vertrauen bei den Nutzern aufzubauen (Cotugno et al., 2024).

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