Einer der großen Vorteile der Blockchain ist ihre Transparenz: Alle gespeicherten Transaktionen sind unabänderlich und für jeden Teilnehmer eindeutig und für immer nachvollziehbar. Das ist unproblematisch, so lange diese Transaktionen nicht mit Entitäten in Verbindung gebracht werden können, die das Bedürfnis – oder in vielen Fällen auch das Recht – auf Privatsphäre und Schutz personenbezogener Daten haben. Viele im Zusammenhang mit Blockchains diskutierte Anwendungsfälle, z.B. E-Voting oder Grundbücher, haben jedoch einen Personenbezug. Daher steht vor ihrer Realisierung in einer Blockchain-Technologie die Aufgabe, die damit verbundenen Anforderungen an den Datenschutz und die Privatsphäre der Beteiligten angemessen zu berücksichtigen.
E-Voting
Beim E-Voting ist das Thema lösbar, da eine Stimme ohnehin nicht mit einer Person korrelierbar sein darf. Heute schon wird im Vorfeld der Wahl durch einen Prozess sichergestellt, dass nur Wahlberechtigte einen (und genau einen) Stimmzettel erhalten können, welcher natürlich keinen Rückschluss auf den Wähler zulässt. Adaptiert man nun den Prozess zur Ausgabe der Briefwahlunterlagen zu einem Prozess der Ausgabe elektronischer Wahltokens, bei dem sichergestellt ist, dass es keine Verbindung zwischen dem Token und dem Wähler gibt, der ihn erhalten hat, könnten zu jedem der dann anonymen Tokens die abgegebene Stimme offen in einer Blockchain gespeichert werden. Nachträgliche Manipulationen sind durch die Natur der Blockchain ausgeschlossen, die doppelte Verwendung von Tokens würde wie die doppelte Verwendung eines Bitcoins durch die Blockchain unterbunden. Die Auszählung aller Stimmen ist in kürzester Zeit erledigt und jederzeit für alle nachvollziehbar. Jeder Wähler könnte zudem mit Hilfe seines Tokens nachvollziehen, dass seine abgegebene Stimme auch unverfälscht in der Blockchain gespeichert ist; ein Fortschritt zu den derzeit in manchen Staaten eingesetzten Wahlcomputern.
Datenschutz bei Grundbucheinträgen
Anders sieht es bei Grundbucheinträgen aus. Persönliche Daten des Eigentümers, eventuell auch personenbezogene Eintragungen wie Nießbrauch, Rentenlast, Grundschuld usw. sind integraler Bestandteil des Grundbucheintrages und unterliegen damit dem Datenschutz. Die zuständigen Registergerichte sorgen für diesen Datenschutz, indem sie nur gegen Vorliegen eines „berechtigten Interesses“ Grundbuchauszüge erstellen oder Einsicht in das Grundbuch zulassen. Natürlich hat auch dieses System Schwachpunkte. Wo Menschen arbeiten passieren Fehler, die die Sicherheit der Daten kompromittieren können. In vielen Gegenden der Welt existieren zwar gesetzliche Regelungen, die den Schutz der Daten sicherstellen sollen, Korruption unterwandert diese im Einzelfall jedoch. Ein möglicher und, wenn er gelingt, auch mit Korruption nicht zu umgehender Ansatz kann hier sein, die Daten verschlüsselt in der Blockchain abzulegen und den Zugriff darauf über Smart Contracts abzusichern. Bei entsprechender Gestaltung können diese jeden Zugriff, auch den Versuch eines solchen, selbst wieder in der Blockchain dokumentieren, was zu hoher Transparenz und frühzeitiger Erkennung von Missbrauchsversuchen führt. Problematisch ist hier, dass der Contract natürlich auch frei zugänglich ist. Es darf daher nicht möglich sein, durch Analyse desselben unberechtigt die geschützten Daten zu entschlüsseln. Genau diese Thematik wird in Blockchain-Foren schon seit einiger Zeit intensiv diskutiert und erforscht. Auch wenn noch keine endgültige Lösung bekannt ist, existieren durchaus schon einige vielversprechende Ansätze.
Referenzen:
www.blog.ethereum.org/2016/01/15/privacy-on-the-blockchain/
www.coindesk.com/blockchains-personal-data-protection-regulations-explained/
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