Second Hand Software – Experte klärt Mythen auf
Second-Hand-Software bezieht sich auf bereits genutzte und weiterverkaufte Softwarelizenzen, die im Gegensatz zu neuen Lizenzen keine Qualitätsverluste aufweisen und kostengünstiger sind. Laut EU-Gesetzgebung dürfen solche Lizenzen weiterverkauft werden, solange sie auf den ursprünglichen Geräten gelöscht werden, um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden. Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass Händlerinnen für die Legalität der Software verantwortlich sind, tatsächlich haften jedoch die Käuferinnen. Unternehmen sollten daher nur mit seriösen Händler*innen zusammenarbeiten, die eine transparente Rechtekette nachweisen können. In einer zunehmend Cloud-orientierten IT-Landschaft bleiben gebrauchte Softwarelizenzen eine kostengünstige Alternative für Unternehmen, die nicht vollständig auf die Cloud umsteigen möchten. Zehn Jahre nach dem EU-Urteil bleibt die Nachfrage nach gebrauchten Lizenzen stark, trotz fortbestehender Mythen und mangelnder Bekanntheit.