Jugendschutz im Web durch eine geprüfte, digitale Identität
Verschiedene Studien bestätigen, dass in Deutschland etwa die Hälfte der Kinder ab 12 Jahren im Netz schon mal auf pornografische Inhalte gestoßen ist – manche aus Versehen, manche beabsichtigt. Gerade neugierige Jugendliche suchen oft aktiv nach solchen Inhalten. Die deutsche Gesetzgebung hat hieraufhin schon vor Jahren mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) reagiert. Demnach dürfen bestimmte jugendgefährdende Inhalte nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter sicherstellt, dass nur Erwachsene zugreifen können. Dafür bestätigt die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) entsprechende technologische Lösungen, die beispielsweise auch zur Know-Your-Customer-(KYC)-Verifizierung im Banking zum Einsatz kommen.