Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Beitragsverfasser beziehungsweise ihr Arbeitgeber, soweit dieser die Nutzungsrechte an dem Artikel inne- hat (im Folgenden jeweils „Rechteinhaber“ genannt), räumen der DIGITALEN WELT, vertreten durch die DIGITALE WELT Academy, Institut für Informatik der Ludwig-Maximilians-Universität München Oettingenstr. 67, 80538 München (im Folgenden „DIGITALE WELT“ genannt) Nutzungsrechte an diesem Artikel wie folgt ein:

§ 1 Rechtseinräumung

  1. 1.1  Der Rechteinhaber räumt DIGITALE WELT mit der Annahme des Artikels zur Veröffentlichung die räumlich und zeitlich unbeschränkten, übertragbaren und unter lizenzierbaren Nutzungsrechte an dem Artikel einschließlich darin enthaltener Grafikelemente (z.B. Illustrationen, Diagramme, Bewegtbilder) (zusammen der „Artikel“) ein. Die Richtigkeit der Inhalte, Sprache und Rechtschreibung liegen dabei in der Verantwor- tung des Rechteinhabers. DIGITALE WELT ist berechtigt, den Artikel in allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten und in allen Ausgaben, Auflagen und Versionen, in allen Sprachen, vollständig oder in Teilen, einzeln oder zusammen mit anderen Werken auszuwerten, insbesondere ihn auf analogen oder digitalen Medien aller Art zu vervielfältigen, ihn in Datenbanken und in Datennetzen (z.B. im Internet) zur zeitlich befristeten oder unbefristeten Anzeige, zum Abruf und zur Speicherung auf beliebigen stationären oder portablen Endgeräten (zur Text-, Audio-, Video- und interaktiven Wiedergabe, auch mit Computer- funktion) vollständig, teilweise oder in Form einer Zusammenfassung (in einer nicht sinnentstellenden und die Urheberrechtspersönlichkeitsrechte wahrenden Form) bereitzustellen, zu übertragen, anzuzeigen, zu übermitteln oder auf sonstige Weise wiederzugeben, einschließlich in Suchmaschinen und zur interaktiven und Multimedia-Nutzung sowie in mit der Zeitschrift in enger Beziehung stehenden Social Media Profilen. Im Rahmen solcher Nutzungen in elektronischer Form ist es DIGITALE WELT gestattet, den Artikel an das jeweilige Format anzupassen oder ihn mit anderen Werken durch Verlinkung oder anderweitig zu verbin- den. Die DIGITALE WELT wird überdies das Recht zur Indexierung, Erstellung von Abstracts und Referen- zierung durch verschiedene Dienstleister, Bibliotheken, Agenturen und Konsortien eingeräumt.

  2. 1.2  Die Rechte zur Auswertung des Beitrags in Form eines Artikels werden DIGITALE WELT bis zum Ablauf von einem Jahr ab Erstveröffentlichung exklusiv eingeräumt. Danach werden die betreffenden Rechte zu nicht- exklusiven Rechten, so dass der Rechteinhaber den Beitrag dann im Einklang mit den Regelungen in den Ziffern 3.1 und 3.3 auch anderweitig auswerten kann. Von der Exklusivität der Rechteeinräumung aus- drücklich ausgenommen sind Auszüge aus urheberrechtlich geschützten Werken (insbesondere Abbil- dungen, Bewegtbilder, Tabellen und Textzitate), die mit Genehmigung der betreffenden Inhaber dieser Rechte oder auf der Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis in den Artikel aufgenommen wurden. Soweit nicht eine gesetzliche Erlaubnis greift oder im Einzelfall ausnahmsweise eine offensichtliche, jederzeit nachweisbare Einwilligung des betreffenden Rechteinhabers vorliegt, haben die Beitragsverfasser die

erforderlichen Genehmigungen in schriftlicher Form einzuholen. Außerdem werden die Beitragsverfasser bzw. der Rechteinhaber gebeten, die unterzeichneten Genehmigungsformulare aufzubewahren und sie DIGITALE WELT auf entsprechende Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Bei jeglicher Einbindung von Drittmaterial in den Artikel ist die betreffende Quelle im Manuskript genau anzugeben.

§ 2 Rechtliche Unbedenklichkeit

Der Rechteinhaber versichert, dass er alleiniger Inhaber der in § 1 aufgeführten Nutzungsrechte ist und dass der Beitrag in seiner konkreten Form bislang nicht als Artikel publiziert worden ist. Der Rechteinhaber sichert überdies zu, dass der Beitrag keine Rechte Dritter verletzt und dass keine weiteren Lizenzen oder Zahlungen an Dritte erforderlich sind, um den Artikel vertragsgemäß zu verwenden.

§ 3 Rechte des Rechteinhabers

Sofern Rechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden, ist der Rechteinhaber nach Ablauf von einem Jahr ab Veröffentlichung berechtigt, den Beitrag auch in Form eines Artikels anderweitig auszuwerten.

  1. 3.1  Um auch schon vor Ablauf der DIGITALE WELT eingeräumten einjährigen Exklusivität eine anderweitige Nutzung des Artikels vornehmen zu können, behält der Rechteinhaber überdies folgende Befugnisse:

    1. a)  Der Rechteinhaber ist berechtigt, Bestandteile des Artikels im Rahmen von anderweitigen Publikationen zu verwenden. Solche Auszüge dürfen auch als Teasertexte in Newsletter oder ähnliche Kundenkommunikationsmittel aufgenommen werden.

    2. b)  Sollten die Beitragsverfasser den Artikel im Rahmen ihrer Tätigkeit für eine Unternehmensberatung,

      eine Bank, eine Versicherungsgesellschaft oder für ein Industrie- oder Technologieunternehmen verfasst haben, darf auch die ggf. von DIGITALE WELT redigierte Endversion des Artikels in firmen- internen Publikationen des Arbeitgebers (z.B. Firmenzeitschrift, Fortbildungsmaterial, Vorträge, Festschrift, Intranet) genutzt werden. Die Endversion des Artikels darf überdies auch auf der Homepage/Website des Arbeitgebers oder anderen öffentlichen Plattformen dieses Unternehmens verlinkt oder in PDF-Form angeboten werden.

  2. 3.2  Bei jeder der unter den Ziffern 3.1 und 3.2 genannten Nutzungs- und Publikationsformen ist der Rechteinhaber verpflichtet, einen Link auf die Originalpublikation des Artikels auf www.digitaleweltmagazin.de zu platzieren. Sofern bei diesen Nutzungen Drittmaterial i.S.v. Ziffer 1.2, Satz 3 verwendet wird, müssen vom Rechteinhaber ggf. auch hierfür die entsprechenden Genehmigungen eingeholt werden.

§ 4 Belegexemplare

Nach Veröffentlichung des Artikels in der oben angegebenen Zeitschrift erhält der Rechteinhaber von DIGITALE WELT ein Online-Belegexemplar der betreffenden Zeitschriftenausgabe. Auf Wunsch werden Belegexemplare zugesendet. Die Zusendung ist kostenpflichtig. Zusendungen größerer Mengen von Belegexemplaren können bis 28 Tage vor Erscheinungstermin garantiert werden.

§ 5 Geltendes Recht und Gerichtsstand

Dieses Vertragsverhältnis untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand für eventuelle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist München.