Wie Unternehmen Barrierefreiheit für höheres Umsatzwachstum nutzen können
Mit der Richtlinie zur Web-Barrierefreiheit (WAD) will die EU erreichen, dass alle digitalen Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Bislang sind ausschließlich Behörden oder staatlich finanzierte bzw. kofinanzierte Website-Betreiber zur Barrierefreiheit verpflichtet – doch: Ab 2025 wird die Vorgabe für Online-Shops und E-Book-Anbieter ebenfalls bindend sein. Unternehmen, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Nichteinhaltung kann zu Strafen und rechtlichen Klagen führen.