
Bürokratieentlastungsgesetz IV – Erleichterung mit Tücken für das Personalmanagement
Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV), in Kraft seit dem 1. Januar 2025, soll Personalabteilungen durch den Abbau bürokratischer Vorschriften und die Digitalisierung von Prozessen jährlich um rund 944 Millionen Euro entlasten. Kernpunkte sind die digitale Vertragsabwicklung, vereinfachte Antragsstellungen und die qualifizierte elektronische Signatur (QES) für Arbeitszeugnisse. Die tatsächliche Entlastung hängt von der Implementierung geeigneter digitaler Tools ab, da interne Prozessmängel und fehlende Technologie weiterhin Effizienzblockaden darstellen. Langfristig könnte die Digitalisierung strategische Aufgaben in den Fokus rücken.